
Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des Öffenlichen Rechts. Zum Verwaltungsrecht zählen deshalb vor allem Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Staat. Beispielhaft zu nennen sind etwa die vielfältigen staatlichen Regulierungen im Baurecht und im Gewerberecht. Auf folgender Seite können Sie eine alphabetische Übersicht über die Teilbereiche des Verwaltungsrechts einsehen.
Bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ist es ratsam, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. In einigen Angelegenheiten können schon vor einer Verwaltungsentscheidung einvernehmliche Lösungen mit den staatlichen Stellen herbeigeführt werden. Darüber hinaus kann durch ein professionell geführtes Widerspruchsverfahren unter Umständen eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Das Verfassungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland ist wesentlich im Grundgesetz niedergelegt. Grenzen des staatlichen Handelns sind dabei vor allem die Grundrechte. Sie stellen sozusagen den äußersten Rahmen rechtlicher Regelungen und Entscheidungen dar. Wird dieser Rahmen überschritten, so kann Verfassungsrecht verletzt sein. Verfassungsrechtliche Fragen treten in allen Rechtsgebieten auf. Um sie erkennen zu können, ist ein besonders geschulter Blick erforderlich.
Deshalb und aus Gründen der Gewaltenteilung sind für spezifisch verfassungsrechtliche Verfahren die Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder zuständig. Allerdings müssen die weitaus meisten verfassungsrechtlichen Ansprüche zunächst bei den zuständigen Fachgerichten geltend gemacht werden. Auch vor den Fachgerichten können verfassungsrechtliche Ansprüche streitentscheidende Bedeutung haben.
Das Sozialrecht dient der Verwirklichung des durch das Grundgesetz verbürgten Sozialstaatsgedankens. Sozialrechtliche Regelungen zählen überwiegend zum Öffentlichen Recht. Aus diesem Grund erfolgt Sozialverwaltung zumeist durch staatliche Stellen, deren Tätigkeiten im Streitfall meist den Weg vor die Sozialgerichte eröffnen. Vor die Sozialgerichte gehören öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende, sowie das soziale Entschädigungsrecht und die Sozialhilfe. Darüber hinaus sind noch eine Reihe weiterer Bereiche dem Sozialrecht und damit dem Sozialrechtsweg gesetzlich zugeordnet.
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