Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Handwerksrecht

Beratung und Vertretung im Handwerksrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Zentrale gesetzliche Regelung ist in diesem Bereich die Handwerksordnung (HwO). Sie enthält im wesentlichen drei Regelungsgegenstände. Zunächst die Ausübung des Handwerks im stehenden Gewerbe. Damit verbunden wird als zweiter Regelungsbereich die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk normiert. Hinzu kommen als Drittes Vorschriften über die Selbstverwaltung des Handwerks als Organisation (Handwerkskammer u. a.).
Die Handwerksordnung gehört zum sog. Wirtschaftsverwaltungsrecht (siehe dort). Damit ist die HwO ein spezielleres Gesetz gegenüber der Gewerbeordnung (GewO), soweit es die Ausübung des Handwerks angeht. Hinsichtlich der Bestimmungen zur Berufsbildung im Handwerk ist die HwO dagegen ein spezielleres Gesetz gegenüber dem Berufsbildungsgesetz. Dies kann von Bedeutung sein, wenn die jeweils allgemeineren Gesetze ergänzend anzuwenden sind. So etwa die GewO im Hinblick auf die HwO.
Im Handwerksrecht können rechtliche Meinungsverschiedenheiten unter anderem wegen der behaupteten Notwendigkeit einer Eintragung in die Handwerksrolle entstehen. Regelmäßig geht es dabei um das Bestehen des sog. Meisterzwangs und die in der Handwerksordnung normierten Ausnahmeregelungen, etwa wegen der Beurteilung einer Tätigkeit als zulassungsfreies Handwerk oder als lediglich handwerksähnliches Gewerbe.

Streitigkeiten im Bereich des Handwerksrechts ergeben sich unter anderem auch wegen:

  • Handwerksrolle
  • Meisterzwang
  • Meisterprüfung
  • Gesellenprüfung
  • Ausnahmebewilligung
  • Ausübungsberechtigung
  • Kammerzugehörigkeit

Ansprechpartner für das Gebiet Handwerksrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.