Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht gehört zum Zivilrecht. Seine gesetzliche Grundlage findet es im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Rechtsschutz im Bereich des WEG unterliegt den Regelungen der Zivilprozeßordnung (ZPO). Die Anforderungen an Klageanträge und -begründungen sind nunmehr gegenüber den vor 2007 geltenden Regelungen erhöht. Auch aus diesem Grunde ist vor dem Gang vor die Gerichte zumindest anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Die Gegenstände möglicher Streitigkeiten im Bereich des Wohnungseigentums sind vielfältig. Hier eine Auswahl der häufigsten Streitpunkte.
Teilungserklärung
Gemeinschaftsordnung
Untergemeinschaft
Gebrauchsregelung
Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum
Sondernutzungsrecht
Beendigung der Gemeinschaft
Wohnungseigentümerversammlung
Beschlussfassung
Protokollierung
Umlaufbeschluss
Beschlussanfechtung
Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung
Verwaltung, WEG-Verwalter
Aufgaben, Pflichten und Befugnisse
Verwalterbestellung
Verwalterwechsel
Abberufung des Verwalters
Verwalterhaftung
Verwaltungsbeirat
Rechnungswesen
Hausgeld
Wirtschaftsplan
Kostenverteilung
Umlageschlüssel
Sonderumlage
Instandhaltung und Instandsetzung
bauliche Veränderung
modernisierende Instandsetzung
Entziehung von Wohnungseigentum
Ansprechpartner für das Gebiet Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.