Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Ein Akzent der Kanzlei liegt auf dem Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es gibt fast keinen Bereich wirtschaftlicher Tätigkeit, der nicht einer Vielzahl verwaltungsrechtlicher Regelungen unterworfen ist. Dies gilt besonders für gewerbliche Tätigkeiten, die in Deutschland traditionell besonderer staatlicher Aufsicht unterliegen. Zentraler Vorschriftenkomplex ist die aus dem 19. Jahrhundert stammende Gewerbeordnung. Allerdings gilt sie nicht für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten unmittelbar. Vielmehr sind einige gewerbliche Tätigkeiten im Wesentlichen durch speziellere Vorschriften reguliert – etwa durch das Gaststättengesetz. Andere Tätigkeiten werden von vorn herein als nicht gewerbliche angesehen und sind deshalb anderen Regeln unterworfen, zum Beispiel die freien Berufe.