Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Straßenverkehrsrecht

Gemeint sind hier die öffentlich-rechtlichen oder auch verwaltungsrechtlichen Regelungen des öffentlichen Straßenverkehrs. Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) sind dabei die maßgeblichen Vorschriftenkomplexe für die Beurteilung des Straßenverkehrsgeschehens. Letzteres wird durch Verkehrszeichen, zu denen auch die Verkehrsschilder gehören, geregelt. Die meisten Verkehrszeichen stellen im juristischen Sinne sog. Allgemeinverfügungen - eine Art von Verwaltungsakten - dar. Es handelt sich bei Verkehrszeichen mithin um behördliche Anordnungen auf Grund der Straßenverkehrsordnung. Solche sind grundsätzlich nur dort zulässig, wo eine derartige Anordnung wegen besonderer Umstände zwingend geboten ist, § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO.
Kraftfahrzeuge dürfen nur unter bestimmten Bedingungen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies betrifft zum einen die dies beabsichtigenden Personen. Sie bedürfen zumeist eines Führerscheins, juristisch gesprochen einer Fahrerlaubnis. Die hiermit zusammenhängenden Regelungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) niedergelegt.
Soweit verkehrsrechtliche Zulassungen der Fahrzeuge in Rede stehen, kommen insbesondere die Regelungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zur Anwendung.
Darüber hinaus können im Bereich Verkehrsrecht auch weitere Vorschriften eine Rolle spielen, etwa aus dem Straßen- und Wegerecht.
Verstöße gegen verkehrsrechtliche Regelungen können auf verschiedene Arten geahndet werden. Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis nennen nur einige der möglichen Maßnahmen.

Streitigkeiten im Bereich des Straßenverkehrsrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Fahrerlaubnis
  • Punktesystem
  • Teilnahme an Aufbauseminar
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Fahrtenbuchauflage
  • Verkehrsregelnde Anordnung
  • Sicherstellung
  • Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

Ansprechpartner für das Gebiet Straßenverkehrsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.