Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Jagdrecht

Beratung und Vertretung im Jagdrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Die Pflicht zur Hege und die Regeln der Jagdausübung, sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen eigentumsbestimmenden Regelungen sind in Deutschland im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und entsprechenden landesrechtlichen Jagdgesetzen enthalten. Danach steht das Jagdrecht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden. Deshalb werden auch Festlegungen hinsichtlich sog. Jagdbezirke getroffen.
Die Jagdgesetze finden ihre Ergänzung unter anderem im Waffenrecht (siehe dort). Hinzu kommt eine Anzahl von gesetzeskonkretisierenden Ausführungsverordnungen. Für Jäger wesentlich wird vor allem festgeschrieben was gejagt werden darf. Und falls etwas gejagt werden darf, wann es gejagt werden darf - etwa am Tag, in der Nacht oder ausschließlich in bestimmten längeren Zeiträumen (Stichwort Schonzeit).
Rechtsschutz im Bereich des Jagdrechts ist regelmäßig an Hand verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe zu verfolgen.

Streitigkeiten im Bereich des Jagdrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Jagdbezirke
  • Jagdpacht
  • Jagdschein
  • Jägerprüfung
  • Zuverlässigkeit
  • Jagdbeschränkungen
  • Wild- und Jagdschaden

Ansprechpartner für das Gebiet Jagdrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.