Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Waffenrecht

Waffenrecht In Deutschland ist vor allem durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt, das durch Regelungskomplexe zum Beschuss von Waffen und zu Sprengstoffen flankiert wird. Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen konkretisieren die Vorschriften des Waffengesetzes. Das WaffG gehört mit zu den strengsten waffenrechtlichen Regelungen der Welt. Dem entsprechend komplex sind bereits die Definition der Waffe oder der Teile von Waffen. Nach dem WaffG ist bereits eine Spielzeugwaffe, die kleine Kunststoffkugeln verschiessen kann, grundsätzlich eine Schusswaffe. Allerdings ist diese im Allgemeinen von den waffenrechtlichen Pflichten befreit.
Neben dem Versuch, möglichst viele gefährliche Gegenstände als Waffen zu erfassen, wird zugleich der Umgang mit Waffen umfassend und streng reguliert. Zudem wird Besitz und Inverkehrbringen von verbotenen Waffen grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen und Gegenstände können allerdings beim Bundeskriminalamt beantragt werden.

Streitigkeiten im Bereich des Waffenrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Waffenschein
  • Waffenbesitzkarte
  • Munitionserwerbsberechtigung
  • Waffenhandelserlaubnis

Ansprechpartner für das Gebiet Waffenrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.