Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Flurbereinigungsrecht

Beratung und Vertretung im Flurbereinigungsrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Flurbereinigung ist ein behördlich geleitetes Verfahren innerhalb eines bestimmten Gebietes (Flurbereinigungsgebiet) unter Mitwirkung der Gesamtheit der beteiligten Grundeigentümer und der Träger öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung. Zweck des Verfahrens ist eine Neuordnung ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung. In diesem Rahmen wird häufig zersplitterter Grundbesitz zu größeren, effektiver nutzbaren Flächen zusammengefasst.
Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) des Bundes und die entsprechenden Ausführungsgesetze der Länder.

Streitigkeiten im Bereich des Flurbereinigungsrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Flurbereinigungverfahren
  • Teilnehmergemeinschaft
  • Wertermittlung
  • Abfindung
  • Flurbereinigungsplan
  • Besitzeinweisung

Ansprechpartner für das Gebiet Flurbereinigungsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.