
Flurbereinigungsrecht
Beratung und Vertretung im Flurbereinigungsrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.
Flurbereinigung ist ein behördlich
geleitetes Verfahren innerhalb eines bestimmten Gebietes
(Flurbereinigungsgebiet) unter Mitwirkung der Gesamtheit der
beteiligten Grundeigentümer und der Träger öffentlicher
Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung. Zweck des
Verfahrens ist eine Neuordnung ländlichen Grundbesitzes zur
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und
Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur
und der Landentwicklung. In diesem Rahmen wird häufig
zersplitterter Grundbesitz zu größeren, effektiver
nutzbaren Flächen zusammengefasst.
Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) des Bundes und die entsprechenden Ausführungsgesetze der Länder.
Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) des Bundes und die entsprechenden Ausführungsgesetze der Länder.
Streitigkeiten im Bereich des Flurbereinigungsrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Flurbereinigungverfahren
- Teilnehmergemeinschaft
- Wertermittlung
- Abfindung
- Flurbereinigungsplan
- Besitzeinweisung
Ansprechpartner für das Gebiet Flurbereinigungsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.