Bodenschutzrecht und Altlastenrecht
Beratung und Vertretung im Bereich Bodenschutzrecht und Altlasten erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg
Wesentliche Regeln hierzu enthält das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Dessen Zweck ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Auf Grund dieses umfassenden Anspruchs und der im Gesetz enthaltenen Instrumentarien werden Grundstückskaufverträge heutzutage regelmäßig mit Ausschlußklauseln hinsichtlich der Haftung wegen Mängeln des Grundstücks, sowie zum Ausschluß der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchG versehen. Es kann im Einzelfall allerdings fraglich sein, ob derartige Klauseln auch als wirksam anzusehen sind. Die Rechtsprechung hat zu beiden Klauseltypen eher strenge Vorstellungen entwickelt.
Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer wegen etwaiger Altlasten werden regelmäßig vor den Zivilgerichten auszutragen sein.
Anders verhält es sich, wenn Privatpersonen (Besitzer, derzeitiger Eigentümer, vormaliger Eigentümer) von den entsprechenden Behörden in Anspruch genommen werden. Hieraus entstehende Streitigkeiten sind regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten auszutragen.
Streitigkeiten im Bereich des Bodenschutzrecht und Altlastenrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Schädliche Bodenveränderung
- Altlast
- Gewässerverunreinigung
- Untersuchung
- Bewertung
- Sanierung
- Sanierungsplan
- Zustandsstörer
- Handlungsstörer - Verursacher
- Ausgleichspflicht
- Verpflichteter
- Vorsorgepflicht
Ansprechpartner für das Gebiet Bodenschutzrecht und Altlastenrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.