Datenschutzrecht
Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel der Regelung ist im Wesentlichen, die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit zu vereinheitlichen. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Kodifikation ist recht umfangreich und abstrakt ausgefallen, was zu einigen Unsicherheiten hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen und zu erwartenden rechtlichen Folgen und Konsequenzen führte. Zusammenfassend kann man allerdings mittlerweile festhalten, dass die DSGVO Konzeption und weitgehend auch Detailregelungen des bislang geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend geändert hat. Vielmehr werden vielfach Bestimmungen etwa auch des Bundesdatenschutzgesetzes übernommen oder ergänzt. Allerdings sind insbesondere für Unternehmen dennoch einige neue datenschutzrechtliche Vorgaben geregelt worden. Die Nichtbeachtung einiger dieser Vorgaben kann ggf. mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Rechtsschutz gegen Datenmissbrauch
Je nach Art des Datenmissbrauchs kommen verschiedene rechtliche Aktionen in Frage, die bei den jeweils zuständigen Gerichtsbarkeiten zur Entscheidung gebracht werden können.
Streitigkeiten im Bereich des Datenschutzrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Verstoß gegen das Sozialgeheimnis
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
- betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Auskunft nach Umweltinformationsgesetz
- Informantennennung
- Übermittlung personenbezogener Daten
Ansprechpartner für das Gebiet Datenschutzrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.