Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Datenschutzrecht

Beratung und Vertretung im Datenschutzrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Datenschutz meint den Schutz personenbezogener Daten. In der zunehmend computerisierten und vernetzten Informationsgesellschaft besteht die Gefahr, daß persönliche Daten missbraucht werden, sei es durch Private oder den Staat. So wird unter anderem das Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen als unerwünschte Folge der mittlerweile anfallenden Datenmengen angesehen. Datenschutzregeln enthalten nicht nur die jeweiligen Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder. Vielmehr gibt es derzeit kaum noch Gesetzesmaterien, die keine speziellen Datenschutzregeln normieren. Den Kern des Datenschutzes bildet in Deutschland das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Damit ist gemeint, daß im Grundsatz jede Person selbst bestimmen können soll, wann wem welche seiner persönlichen Daten zugänglich sind. Dieser Grundsatz muß allerdings mit kollidierenden privaten oder staatlichen Interessen zum Ausgleich gebracht werden, sofern letztere berechtigt sein sollten. Eine besondere Vorschrift über informationelle Selbstbestimmung gibt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (noch) nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch dieses ungeschriebene Grundrecht aus dem grundrechtlichen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält demgegenüber in Artikel 8 bereits den Schutz personenbezogener Daten.

Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel der Regelung ist im Wesentlichen, die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen europaweit zu vereinheitlichen. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Kodifikation ist recht umfangreich und abstrakt ausgefallen, was zu einigen Unsicherheiten hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen und zu erwartenden rechtlichen Folgen und Konsequenzen führte. Zusammenfassend kann man allerdings mittlerweile festhalten, dass die DSGVO Konzeption und weitgehend auch Detailregelungen des bislang geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend geändert hat. Vielmehr werden vielfach Bestimmungen etwa auch des Bundesdatenschutzgesetzes übernommen oder ergänzt. Allerdings sind insbesondere für Unternehmen dennoch einige neue datenschutzrechtliche Vorgaben geregelt worden. Die Nichtbeachtung einiger dieser Vorgaben kann ggf. mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Rechtsschutz gegen Datenmissbrauch

Je nach Art des Datenmissbrauchs kommen verschiedene rechtliche Aktionen in Frage, die bei den jeweils zuständigen Gerichtsbarkeiten zur Entscheidung gebracht werden können.

Streitigkeiten im Bereich des Datenschutzrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Verstoß gegen das Sozialgeheimnis
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
  • betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Auskunft nach Umweltinformationsgesetz
  • Informantennennung
  • Übermittlung personenbezogener Daten

Ansprechpartner für das Gebiet Datenschutzrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.