
Bergrecht
Beratung und Vertretung im Bergrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg
Die zentrale Rechtsnorm in diesem Bereich ist das Bundesberggesetz (BBergG). Es regelt unter anderem die Eigentumsverhältnisse an Bodenschätzen und die Berechtigung zu deren Abbau. Mögliche Interessenkonflikte zwischen Inhabern von Bergbauberechtigungen und den betroffenen Grundeigentümern sind ebenso Gegenstand des BBergG wie die Abwehr von Gefahren des
Bergbaus.
Rechtsschutz wird im Bereich der Regelungsmaterien des Bundesberggesetzes regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten beantragt.
Streitigkeiten im Bereich des Bergrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Erlaubnis
- Bewilligung
- Bergwerkseigentum
- Feldesabgabe
- Förderabgabe
- Baubeschränkungen
- Bergschaden
- Entschädigung
- Rahmenbetriebsplan
- Sonder- und Hauptbetriebsplan
Ansprechpartner für das Gebiet Bergrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.