Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Immissionsschutzrecht

Beratung und Vertretung im Immissionsschutzrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Immissionsschutzrecht gehört zum Kernbereich des Umweltschutzrechtes. In Deutschland sind dessen Grundzüge im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt. Konkretisiert werden die gesetzlichen Regelungen durch eine ganze Anzahl von Rechtsverordnungen (Bundesimmissionschutzverordnungen) und zwei besondere Verwaltungsvorschriften, TA Luft und TA Lärm. Hinzu kommen europäische Regelungen sowie internationale Übereinkommen, etwa zum Schutz der Ozonschicht. Der Zweck des Regelungskomplexes besteht im Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Immissionen auf den Menschen und seine Umwelt. Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung und Schutz von Boden und Wasser sind Ziele, die auf Grund des Gesetzes auch an Hand von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr verfolgt werden können. Desweiteren ordnet das Gesetz durch den sog. Vorsorgegrundsatz an, daß schädliche Umwelteinwirkungen bereits am Entstehen gehindert werden sollen. Maßnahmen zur Vorsorge betreffen häufig betriebliche Tätigkeiten.

Streitigkeiten im Bereich des Immissionsschutzrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Anlagen
  • Genehmigung
  • Vorbescheid
  • Stilllegung
  • Untersagung
  • Beseitigung
  • Luftqualität
  • Lärmminderung

Ansprechpartner für das Gebiet Immissionsschutzrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.