Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Staatsangehörigkeitsrecht

Beratung und Vertretung im Staatsangehörigkeitsrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

In der Bundesrepublik Deutschland ist nunmehr das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) maßgeblich. Es hat das bis 1999 geltende Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) abgelöst. Regeln des RuStAG können allerdings bei der Behandlung von Altfällen weiterhin zur Anwendung kommen.

Zu den Neuerungen des StAG gehört vor allem das sog. Territorialprinzip (ius soli). Danach kann die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Bedingungen auch durch Geburt in Deutschland erworben werden. Die vormals geltende Regelung des RuStAG, wonach die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben wird (Abstammungsprinzip), wurde zusammen mit anderen wesentlichen Regelungen des RuStAG im StAG beibehalten.

Streitigkeiten die unmittelbar auf Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit gerichtet sind, sind im Regelfall vor den Verwaltungsgerichten auszutragen.

Streitigkeiten im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Einbürgerung
  • Feststellung der Staatsangehörigkeit

Ansprechpartner für das Gebiet Staatsangehörigkeitsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.