Staatsangehörigkeitsrecht
Zu den Neuerungen des StAG gehört vor allem das sog. Territorialprinzip (ius soli). Danach kann die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Bedingungen auch durch Geburt in Deutschland erworben werden. Die vormals geltende Regelung des RuStAG, wonach die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben wird (Abstammungsprinzip), wurde zusammen mit anderen wesentlichen Regelungen des RuStAG im StAG beibehalten.
Streitigkeiten die unmittelbar auf Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit gerichtet sind, sind im Regelfall vor den Verwaltungsgerichten auszutragen.
Streitigkeiten im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Einbürgerung
- Feststellung der Staatsangehörigkeit
Ansprechpartner für das Gebiet Staatsangehörigkeitsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.