Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Wasserrecht

Gemeint ist hiermit der umweltrechtliche Regelungskomplex, der vor allem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes niedergelegt ist. Zweck der Regelung ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Eine Anzahl von Rechtsverordnungen werden die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Konkretisierungen enthalten. Die Regelungen des WHG und der konkretisierenden Rechtsverordnungen wirken vielfach in andere Rechtsmaterien, etwa Immissionsschutz oder Baurecht. Soweit länderrechtliche Wassergesetze entgegen stehende Regelungen enthalten, werden diese vom WHG verdrängt. Die Länder koordinieren ihre Wasserpolitik im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Streitigkeiten im Bereich des Wasserrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Bewirtschaftung
  • Benutzungserlaubnis
  • Bewilligung
  • Abwasser
  • Wasserschutzgebiete
  • Eigentümer- und Anliegergebrauch
  • Unterhaltungslast
  • Ausbau

Ansprechpartner für das Gebiet Wasserrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.