Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Prüfungsrecht

Beratung und Vertretung im Prüfungsrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Dieses Rechtsgebiet überschneidet sich mit anderen Rechtsgebieten, wie dem Hochschulrecht oder dem Schulrecht. Die im Prüfungsrecht geltenden Richtlinien und Grundsätze sind ganz überwiegend in Prüfungsordnungen niedergelegt. Prüfungsordnungen werden meist als Satzungen (Hochschulprüfung) oder Rechtsverordnungen (Staatsexamen) erlassen. In den Prüfungsordnungen sind häufig die Regeln für eine Zulassung zu den Prüfungen und deren Durchführung festgelegt. Auch abstrakte Bewertungs- bzw. Beurteilungsrichtlinien für Prüfungsleistungen sind häufig Gegenstand dieser eher allgemeinen Festlegungen. In der Praxis geht es im Bereich Prüfungsrecht demgegenüber häufig um die konkrete Bewertung von mündlichen oder schriftlichen Prüfungsleistungen. Insbesondere kann es zum Streit kommen, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen und damit die Erlangung des jeweiligen Abschlusses in Rede stehen. In diesem Zusammenhang meint Prüfungsrecht vor allem auch die zusätzlich zu den vorliegenden Rechtsvorschriften von der Rechtsprechung ausgearbeiteten Vorgaben für Aufgabenstellungen, Bewertungen und Durchführung der Prüfung. Ausgehend von verfassungsrechtlichen Wertungen und Garantien wurden durch die Rechtsprechung eine Vielzahl von Grundsätzen und Regeln geprägt und konkretisiert. Beispielweise kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass für bestimmte Aufgabenstellungen sog. Musterlösungen vorliegen, die nicht der vom Bearbeiter bearbeiteten Fragestellung entsprechen. In diesen Fällen ist dann zu entscheiden, wie der Bearbeiter die Prüfungsfrage auffassen durfte - sog. Bearbeiterhorizont. Manchmal schliessen Musterlösungen - oder auch Prüfer - auch Lösungsansätze als unvertretbar aus, die nach objektivben Maßgaben vertretbar sind. Solche und ähnliche Fallgestaltungen können lediglich durch Einzefallentscheidungen der Gerichte gelöst werden. Bevor es zu einer gerichtlichen Entrscheidung kommen kann ist in den meisten Fällen allerdings ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren durchzuführen - soweit dies nicht durch Landesrecht ausgeschlossen ist.
Streitigkeiten im Prüfungsrecht sind ganz überwiegend vor den Verwaltungsgerichten auszutragen. Neben Widerspruch und Klage kommt in diesem Zusammenhang dem Eilrechtsschutz durch die Gerichte eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere die vorläufige - weitere - Teilnahme etwa an mündlichen Prüfungen stellt häufig einen Grund für Eilrechtsentscheidungen dar.

Streitigkeiten im Bereich des Prüfungsrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Staatsprüfungen
  • berufseröffnende Prüfungen
  • vorläufige Zulassung
  • Prüfungsentscheidungen
  • Neubewertung
  • Entscheidung über Ergebnis
  • Bewertungsmängel
  • Verfahrensmängel
  • Prüfungsbedingungen
  • Plagiatsbehauptungen
  • Rücktritt

Ansprechpartner für das Gebiet Prüfungsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.