Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Namensrecht

Beratung und Vertretung im Namensrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.


Das deutsche Namensrecht wird besonders durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Die ursprüngliche Namensvergabe ist insoweit privatrechtlich - hier speziell familienrechtlich - geregelt. Streitigkeiten aus diesem Bereich werden deshalb auch häufig vor den Familiengerichten auszutragen sein.
Verwaltungsrechtlich von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang allerdings das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG). Nach diesem Gesetz ist eine Änderung des Namens nur aus wichtigem Grund möglich. Dies deshalb weil das Namensrecht durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt sein soll. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient demgegenüber dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat also Ausnahmecharakter. Deshalb soll eine Änderung lediglich aus wichtigem Grund erfolgen.
Naturgemäß ist ein "wichtiger Grund" ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff. Es ist nicht unmittelbar deutlich was mit "wichtigem Grund" gemeint sein könnte. Allerdings handelt es sich hierbei um eine rechtsstaatlich im Großen und Ganzen unbedenkliche Gesetzestechnik. Diese Unbestimmtheit wird nämlich durch konkretisierende Rechtsprechung der Gerichte und auch eine zum Gesetz erlassene umfangreiche Verwaltungsvorschrift mit Bedeutung gefüllt. So rechtfertigen beispielsweise Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlaß zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können, regelmäßig eine Namensänderung.
Es gibt noch eine Vielzahl anderer Konstellationen, die eine Änderung des Vor- oder Nachnamens rechtfertigen können. Dabei ist allerdings zu beachten, dass wegen des Ausnahmecharakters eine sorgfältige Begründung eines Änderungsantrages erforderlich ist.

Typisch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Bereich des Namensrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Namensänderung
  • Namensfeststellung

Ansprechpartner für das Gebiet Namensrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.