Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Kinderhilferecht und Jugendhilferecht

Beratung und Vertretung im Bereich Kinderhilferecht und Jugendhilferecht erfolgen durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Das Kinderhilferecht und Jugendhilferecht gehört materiell zum Sozialrecht und ist in Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. SGB VIII enthält daher auch Vorschriften für Organisation und Arbeit der Jugendämter. Materiell gibt es unter anderem Vorschriften für die Jugendarbeit. Leistungen werden im Rahmen von Familienförderung, Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung angeboten. Auch Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind vorgesehen. Ergänzend können auch Hilfen für junge Volljährige in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus enthält SGB VIII Vorschriften für die Jugendämter im Hinblick auf familienrechtliche Positionen und Situationen. An dieser Stelle sind auch rechtliche Instrumente für den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen enthalten.
Gerichtliche Auseinandersetzungen auf diesem Gebiet finden in einigen Fällen vor den Verwaltungsgerichten statt.

Vor den Verwaltungsgerichten auszutragende Streitigkeiten im Bereich des Kinderhilfe- und Jugendhilferechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Einmalige Leistungen
  • Kostenerstattung
  • Aufwendungsersatz
  • Kostenersatz
  • Überleitung von Ansprüchen
  • Heranziehung zur Kostentragung
  • Pflegeerlaubnis

Ansprechpartner für das Gebiet Kinderhilferecht und Jugendhilferecht ist Rechtsanwalt York Jäger.