Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Ausländerrecht

Beratung und Vertretung in Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht erfolgen durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg

Die gesetzlichen Grundlagen, die die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, sind seit 2005 im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) enthalten. Besondere Regelungen gibt es allerdings für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfaßt neben den EU-Staaten auch noch die EFTA-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Schweiz. Die ausländerrechtlichen Regelungen für EWR-Bürger sind überwiegend im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) enthalten.

Streitigkeiten im Bereich des Ausländerrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Aufenthaltstitel
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Erwerbstätigkeit
  • Visum
  • Niederlassungserlaubnis
  • Eheschließung
  • Verlängerung Aufenthaltserlaubnis
  • Wohnortwechsel
  • Einreise
  • Ausreisepflicht
  • Ausweisung
  • Abschiebungsandrohung
  • Abschiebung
  • Pass/Passersatz

Ansprechpartner für das Gebiet Ausländerrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.