
Abgabenrecht
Beratung und Vertretung im Abgabenrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg
Der Begriff ist eigentlich zu weit, hat sich aber im Verwaltungsrecht eingebürgert. Nicht gemeint sind an dieser Stelle Steuern, deren Verfahrensweisen die Abgabenordnung regelt (Steuerrecht). Vielmehr sind lediglich sonstige Abgaben, wie etwa Beiträge oder Gebühren, gemeint, die auf verwaltungsrechtlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Beispiele sind Abwassergebühren oder Straßenbeiträge. Diese sonstigen öffentlichen Abgaben bedürfen besonderer Regelung, zumeist durch Gesetze und Satzungen, manchmal auch Rechtsverordnungen. Die enthaltenen Regelungen verweisen für das Verfahren häufig auf eine entsprechende Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung, etwa in Kommunalabgabengesetzen.
Streitigkeiten im Bereich des Abgabenrechts ergeben sich unter anderem wegen:
Streitigkeiten im Bereich des Abgabenrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Bescheid
- Abgabe
- Stundung
- Abgabensatzung
- Abwasserabgabe
- Normenkontrollverfahren
- Erschließungsbeiträge
- Straßenausbaubeiträge
- Anschlussbeiträge
Ansprechpartner für das Gebiet Abgabenrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.