Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Versammlungsrecht

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Art. 8 Grundgesetz geregelt ist. Dieses Grundrecht ist auch in der Europäischen Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt. Die Konkretisierung der grundrechtlichen Versammlungsfreiheit wird durch die Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder geregelt.
In diesem Bereich kann auch schnelles Handeln durch die Beantragung vorläufigen Rechtschutzes bei den zuständigen Gerichten erforderlich sein.

Streitigkeiten im Bereich des Versammlungsrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Versammlung
  • Anmeldepflicht
  • Versammlungsverbot
  • Auflösung

Ansprechpartner für das Gebiet Versammlungsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.