Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Ausbildungsförderungsrecht –und BAFöG

Beratung und Vertretung im Ausbildungsförderungsrecht - BAföG - erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg

Neben dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gibt es weitere Vorschriften, nach denen Ausbildungen gefördert werden können. Auf die weitaus meisten Ausbildungsförderungen ist jedoch das Bundesausbildungsförderungsgesetz anzuwenden. Materiell gehört das Rechtsgebiet zum Sozialrecht, weshalb im Verwaltungsverfahren auch Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch heranzuziehen sein können. Da jedoch keine gesetzliche Zuweisung zu den Sozialgerichten besteht, werden Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten verhandelt.

Streitigkeiten im Bereich Ausbildungsförderung ergeben sich unter anderem wegen:

  • Bewilligung
  • Erhöhung
  • Änderung der Leistungsform
  • Rücknahme
  • Widerruf
  • Rückforderung
  • Rückzahlung

Ansprechpartner für das Gebiet Ausbildungsförderung BAföG ist Rechtsanwalt York Jäger.