Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Soldatenrecht

Beratung und Vertretung im Soldatenrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Das Soldatenrecht ist zunächst in einer Mehrzahl von Gesetzen geregelt. Zum einen das Soldatengesetz (SG) das Rechtsstellung und Pflichten der Soldaten in der deutschen Bundeswehr regelt. Hier sind unter anderem die Verhältnisse der Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Wehrpflichtigen und früheren Soldaten festgelegt. Die Vorschriften über Pflichten und Rechte der Soldaten aus §§ 6 bis 36 SG erhalten in der Praxis insbesondere auch im Bereich des soldatischen Disziplinarrechts nach der Wehrdisziplinarordnung Bedeutung. Von den im Bereich des Soldatenrechts geltenden Gesetze seien ergänzend noch das Bundesbesoldungsgesetz und das Soldatenversorgungsgesetz genannt. Verordnungen über Laufbahnen, Vorgesetzte, Urlaub und weitere Gegenstände können ebenso zur Anwendung kommen wie Anordnungen und Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus können Zentrale Dienstvorschriften (ZDv) konkrete Regelungen zu verschiedensten Materien enthalten.

Die im Soldatenrecht entstehenden Streitigkeiten können je nach Materie in verschiedenen Gerichtszweigen auszutragen sein. Wenn es unmittelbar um die Rechtsstellung eines Soldaten geht, sind ganz überwiegend die Verwaltungsgerichte zuständig. Geht es dagegen um Fragen aus dem Soldatenversorgungsgesetz, können die Sozialgerichte zuständig sein. Disziplinarische Maßnahmen werden meist vor den Truppendienstgerichten verhandelt, in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Streitigkeiten im Bereich des Soldatenrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Berufssoldaten
  • Soldaten auf Zeit
  • Rechtsstellung
  • Dienstleistungspflicht

Ansprechpartner für das Gebiet Soldatenrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.