Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Subventionsrecht

Das Subventionsrecht gehört zum Wirtschaftsverwaltungsrecht. Streitpunkte können in diesem Bereich unter anderem die Erfüllung der Bedingungen für die Subventionsgewährung betreffen. Häufiger sind allerdings Auseinandersetzungen wegen Rückzahlungsforderungen, etwa weil die Subvention nicht ihrem Zweck gemäß eingesetzt worden sein soll. Ab einer gewißen Höhe kann es auch zur Anwendbarkeit von EU-Vorschriften über sogenannte Beihilfen (Subventionen) und deren Rückforderung wegen Verstoßes gegen das europäische Beihilfenverbot kommen.

Streitigkeiten im Bereich des Subventionsrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Vergabe
  • Konkurrentenklage
  • Bescheinigung als Vergabevoraussetzung
  • zinsloses oder zinsermäßigtes Darlehen
  • Rücknahme
  • Widerruf
  • Rückzahlung
  • Verzinsung

Ansprechpartner für das Gebiet Subventionsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.