Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Gentechnikrecht

Beratung und Vertretung im Gentechnikrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Das Gentechnikgesetz (GenTG) stellt das behördliche Instrumentarium zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Forschungen, Verfahren und Produkte bereit. Das GenTG gilt daher für gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen. In diesem Zusammenhang werden gesetzestechnisch auch Tiere als Produkte im Sinne des GenTG aufgefasst. Aufgrund der getzlichen Regelungen bedürfen gentechnische Veränderungen von Organismen bestimmter Zulassungen und Genehmigungen. Zugleich enthält das Gesetz Haftungsvorschriften für gentechnisch bedingte Schadensfälle.

Ergänzt und konkretisiert wird das Gesetz durch die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV). In der Verordnung sind vor allem Sicherheitsanforderungen an gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen und die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen geregelt.

Streitigkeiten im Bereich des Gentechnikrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Biologische Sicherheit
  • Anlagen
  • Genehmigung
  • Anmeldung
  • Zulassung
  • Freisetzung
  • Inverkehrbringen

Ansprechpartner für das Gebiet Gentechnikrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.