
Friedhofsrecht
Beratung und Vertretung im Friedhofsrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.
Eigentlich handelt es sich um zwei Rechtsmaterien, die unter diesem Begriff zusammengefaßt werden.
Untechnisch gesprochen handelt es sich zum einen um die Bestattungspflicht und alles was damit zusammenhängt. Zum
anderen um das eigentliche Recht des Friedhofs. Die Bundesländer haben aus eigener Zuständigkeit jeweils Friedhofs- bzw.
Bestattungsgesetze erlassen. Zumeist sind Bestattungspflicht und Friedhofsrecht in einem Gesetz kombiniert. Ergänzend zu den
gesetzlichen Regelungen erlassen die Träger des Friedhofs jeweils eigene Friedhofsordnungen. Das können etwa Kommunen oder
auch Kirchengemeinden sein. Weiteres kann sich auch aus Verträgen ergeben.
Streitigkeiten im Bereich des Friedhofsrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Bestattungspflicht
- Friedhofszwang für Urnenbeisetzung
- Kostentragungspflicht
- Grabnutzungsrechte
- Umbettung
- Grabmalgestaltung
- Gewerbliche Betätigung auf Friedhöfen
Ansprechpartner für das Gebiet Friedhofsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.