Denkmalschutzrecht
Beratung und Vertretung im Denkmalschutzrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.
Denkmalschutz stellt einen klassischen
Eingriff in das Eigentumsrecht dar, die Unterschutzstellung wird
jedoch als im öffentlichen Interesse gerechtfertigt angesehen.
Deshalb ist im Denkmalschutzrecht vielmals nicht streitig, ob ein
Denkmal vorliegt, sondern eher, ob die jeweiligen Auflagen der
Behörden gerechtfertigt sind. Dies kann ausweislich der
Rechtsprechung lediglich für den Einzelfall geklärt werden.
Denn das zulässige Ausmaß behördlicher
Einschränkungen der Eigentumsfreiheit hängt mit den
spezifischen Umständen des jeweiligen Denkmals zusammen.
Streitigkeiten im Bereich des Denkmalschutzrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- denkmalschutzrechtliche Anordnungen, Bescheinigungen
- Vorkaufsrecht
Ansprechpartner für das Gebiet Denkmalschutzrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.