Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Denkmalschutzrecht

Beratung und Vertretung im Denkmalschutzrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Denkmalschutz stellt einen klassischen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, die Unterschutzstellung wird jedoch als im öffentlichen Interesse gerechtfertigt angesehen. Deshalb ist im Denkmalschutzrecht vielmals nicht streitig, ob ein Denkmal vorliegt, sondern eher, ob die jeweiligen Auflagen der Behörden gerechtfertigt sind. Dies kann ausweislich der Rechtsprechung lediglich für den Einzelfall geklärt werden. Denn das zulässige Ausmaß behördlicher Einschränkungen der Eigentumsfreiheit hängt mit den spezifischen Umständen des jeweiligen Denkmals zusammen.

Streitigkeiten im Bereich des Denkmalschutzrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • denkmalschutzrechtliche Anordnungen, Bescheinigungen
  • Vorkaufsrecht

Ansprechpartner für das Gebiet Denkmalschutzrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.