Verwaltungsrecht - Sozialrecht - Verfassungsbeschwerde

Schulrecht

Beratung und Vertretung im Schulrecht erfolgt durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.

Schulrecht meint hier das staatliche Schulverwaltungsrecht, für das in Deutschland die Länder gemäß ihrer Kulturhoheit zuständig sind. Dem entsprechend hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz, das häufig durch Rechtsvorschriften im Range unter dem Gesetz (Verordnungen, Satzungen, Erlasse) konkretisert wird. Schulrechtliche Vorschriften gelten häufig auch für sog. Privatschulen, sofern diese als Private Ersatzschulen staatlich anerkannt sind. Bei reinen Privatschulen sind die entsprechenden Regelungen meist vertraglicher Natur. Ist das Schulverhältnis unmittelbar durch schulgesetzliche Vorgaben geregelt, so gilt es als verwaltungsrechtlich. Damit richten sich aussergerichtliche und gerichtliche Verfahren hinsichtlich des Schulverhältnisses grundsätzlich nach verwaltungsrechtlichen Vorgaben. Allerdings ist die Geltung der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder für schulische Angelegenheiten häufig beschränkt, vgl. etwa § 2 Abs. 3 Nr. 2 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Dennoch sind im Rahmen des Schulverhältnisses Überprüfungen von Entscheidungen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens üblich, soweit dieses nicht landesrechtlich ausgeschlossen ist.
Spätestens nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid ist dann eine Klage zum Verwaltungsgericht möglich. In eiligen Fällen kann bereits vor einer Klageerhebung eine vorläufige Regelung angestrebt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Zuwarten bis zur Beendigung des Rechtstreits in der Hauptsache aus objektiven Gründen als nicht zumutbar erscheint.

Soweit die Beurteilung von Prüfungsleistungen in Rede steht, gehören derartige Ansprüche traditionell zum Prüfungsrecht (siehe dort).

Streitigkeiten im Bereich des Schulrechts ergeben sich unter anderem wegen:

  • Errichtung, Zusammenlegung, Auflösung einer Schule
  • Private Ersatzschule
  • Schulpflicht
  • Aufnahme, Einschulung
  • Wiederholen dürfen
  • Versetzung
  • Zeugnis
  • Reifeprüfung (Abitur)
  • Zurückstellung
  • Nichtversetzung
  • Schulordnungsmaßnahmen
  • Entlassung
  • Integration
  • Nachteilsausgleich

Ansprechpartner für das Gebiet Schulrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.