Hochschulrecht und Studienplatzklage
Beratung und Vertretung im Bereich Hochschulrecht und Studienplatzklage erfolgen durch Rechtsanwalt York Jäger, Hamburg.
Hochschulrecht meint die Gesamtheit der Vorschriften die im Rahmen des Betriebes einer Hochschule gelten. Dazu gehören etwa Vorschriften über die Rechtsstellung der Professoren, Assistenten und Mitarbeiter an der Hochschule. Hinzu kommen Regelungen für den Erwerb von Abschlüssen. Als gesetzliche Rechtsquellen fungieren das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Hochschulgesetze der Länder. Streitpunkte im Hochschulrecht bilden häufig Entscheidungen der Organe der Hochschulen in den Bereichen Lehre und Forschung.
Die rechtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen, wie etwa der Bewertung von schriftlichen oder mündlichen Prüfungsleistungen, werden demgegenüber traditionell zum Prüfungsrecht gezählt (siehe dort).
Meist geht es jedoch um die Erlangung eines Studienplatzes in einem gewünschten zugangsbeschränkten Fach an einer gewünschten Hochschule. Juristisch gesehen handelt es sich hierbei in nur wenigen Fällen tatsächlich um eine Klage. Vielmehr kommt es zumeist zu einer Kombination von außergerichtlichen Anträgen und gerichtlichem Eilrechtsschutz. Letzterer ist dabei auf die vorläufige Zulassung zum Studium gerichtet.
Eine Ablehnung von Studienplatzbewerbungen wird häufig darauf gestützt, daß für weitere Studienplätze keine ausreichenden Kapazitäten an Personal und Sachmitteln vorlägen. Welche Kapazitäten jeweils an den Hochschulen gegeben sind und welche Auswahlkriterien gelten, soll dabei von den Hochschulen vor den jeweiligen Bewerbungsverfahren festgelegt werden. Diese Festlegungen sind nach der Ablehnung einer Studienplatzbewerbung im Einzelfall gerichtlich überprüfbar. Die Verwaltungsgerichte überprüfen insoweit vor allem die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen. In einigen Fällen bieten Hochschulen im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einen Vergleich an, der zumeist eine endgültige Zuweisung des gewünschten Studienplatzes in Aussicht stellt.
Die rechtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen, wie etwa der Bewertung von schriftlichen oder mündlichen Prüfungsleistungen, werden demgegenüber traditionell zum Prüfungsrecht gezählt (siehe dort).
Studienplatzklage
Die zahlenmäßig derzeit wohl bedeutsamste Fallgruppe des Hochschulrechts betrifft die sog. Studienplatzklage. Hierunter fallen zunächst Klagen hinsichtlich der Voraussetzungen der Zulassung zum Studium. Etwa wenn Zugangsberechtigungen von der Hochschule nicht anerkannt werden.Meist geht es jedoch um die Erlangung eines Studienplatzes in einem gewünschten zugangsbeschränkten Fach an einer gewünschten Hochschule. Juristisch gesehen handelt es sich hierbei in nur wenigen Fällen tatsächlich um eine Klage. Vielmehr kommt es zumeist zu einer Kombination von außergerichtlichen Anträgen und gerichtlichem Eilrechtsschutz. Letzterer ist dabei auf die vorläufige Zulassung zum Studium gerichtet.
Eine Ablehnung von Studienplatzbewerbungen wird häufig darauf gestützt, daß für weitere Studienplätze keine ausreichenden Kapazitäten an Personal und Sachmitteln vorlägen. Welche Kapazitäten jeweils an den Hochschulen gegeben sind und welche Auswahlkriterien gelten, soll dabei von den Hochschulen vor den jeweiligen Bewerbungsverfahren festgelegt werden. Diese Festlegungen sind nach der Ablehnung einer Studienplatzbewerbung im Einzelfall gerichtlich überprüfbar. Die Verwaltungsgerichte überprüfen insoweit vor allem die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen. In einigen Fällen bieten Hochschulen im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einen Vergleich an, der zumeist eine endgültige Zuweisung des gewünschten Studienplatzes in Aussicht stellt.
Zulassung zum Masterstudium
Darüber hinaus kann es nach dem Studium und erlangtem Bachelorabschluß geschehen, dass ein Antrag auf Zulassung zum Masterstudium abgelehnt wird. Auch Entscheidungen über die Ablehnung eines Masterstudienplatzes sind gerichtlich überprüfbar. Hier kommt es allerdings im Regelfall weniger auf die Frage der Kapazität, als vielmehr auf die Auswahlkriterien der Hochschulen an.Typische Streitpunkte im Hochschulrecht
Streitigkeiten im Bereich des Hochschulrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Hochschulverfassung
- Anerkennung der Hochschulreife
- Zulassung zum Studium (Studienplatzklage)
- Immatrikulation, Exmatrikulation
- Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen
- Zwischenprüfung
- Diplomprüfung,
- Graduierung, Nachgraduierung
- Leistungsnachweis
- Promotion
- Entziehung des Doktorgrades
- Habilitation
- Lehrauftrag
- Hochschulwahlen
Ansprechpartner für das Gebiet Hochschulrecht und Studienplatzklage ist Rechtsanwalt York Jäger.