Vertriebenenrecht und Flüchtlingsrecht
Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) regelt die Versorgung von Vertriebenen und Flüchtlingen. Anspruch auf Leistungen haben Vertriebene, Heimatvertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge und Spätaussiedler sowie deren Hinterbliebene. Wesentlich für den jeweiligen Versorgungsstatus ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit. Zudem haben Vertriebene im Sinne des § 1 BVFG, sowie Spätaussiedler im Sinne des § 4 BVFG, die als solche in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind, dadurch Ansprüche aus dem Fremdrentengesetz, das heißt auf eine höhere Altersrente. Das Fremdrentengesetz regelt dann im Weiteren, unter welchen Voraussetzungen Vertriebene und Spätaussiedler für im Ausland geleisteten Tätigkeiten in Deutschland Anspruch auf eine Rente bzw. auf eine Entschädigung haben.
Streitigkeiten im Bereich des Vertriebenenrecht und Flüchtlingsrechts ergeben sich unter anderem wegen:
- Vertriebenenausweis
- deutsche Staatsangehörigkeit
- deutsche Volkszugehörigkeit
- Aufnahmebescheid
- Bescheinigung
Ansprechpartner für das Gebiet Vertriebenenrecht und Flüchtlingsrecht ist Rechtsanwalt York Jäger.