Nachstehende Liste verwaltungsrechtlicher Rechtsbereiche wurde in Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 07./08. Juli 2004 (Hrsg. Streitwertkommission Verwaltungsgerichtsbarkeit) erstellt. Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.
Das Original des Streitwertkataloges kann hier eingesehen werden (pdf).





























































Nebenstehende Liste dient der ersten Orientierung, welche Regelungsbereiche dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind.
Wenn Sie den Bereich Ihres Interesses hier nicht finden, bedeutet das jedoch nicht ohne weiteres, dass er nicht ins Verwaltungsrecht gehört. Dieses Rechtsgebiet ist zu gross und zu vielfältig, um hier vollständig erfasst zu werden. Darüberhinaus könnte es sich auch um einen Fall aus dem Bereich der besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit handeln, nämlich dem Sozialrecht oder dem Steuerrecht. Wenn Ihnen ein behördlicher Bescheid vorliegt, kann zunächst die meist beigefügte Rechtsmittelbelehrung ersten Aufschluss geben. Einen weiteren Anhaltspunkt für die Bestimmung des Rechtsgebietes bieten die für den jeweiligen Lebenssachverhalt geltenden Regelwerke:
Für das Sozialrecht maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere Sozialgesetzbuch 1 - 12 (SGB). Allgemeine Verfahrensregelungen für die Sozialverwaltung sind in SGB 1 und SGB 10 zu finden, für das Verfahren vor den Sozialgerichten gilt das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Im Steuerrecht maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die einzelnen Steuergesetze, etwa Einkommenssteuergesetz (EStG) oder Umsatzsteuergesetz (UStG) und viele mehr. Hinzu kommen die Zollsachen im europaweit geltenden Zollkodex. Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Steuerverwaltung bestehen in der Abgabenordnung (AO), für die Finanzgerichte ist die allgemeine Verfahrensweise in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt.
Demgegenüber sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen des sonstigen Verwaltungsrechts in einer grossen Vielzahl von Einzelgesetzen zu finden, deren Aufzählung den hiesigen Rahmen sprengen würde. Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Verwaltungsbehörden finden sich in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder (VwVfG), die weitgehend übereinstimmende Regelungen enthalten. Zentrale Verfahrensvorschriften für die Verwaltungsgerichte enthält die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Aber auch unter Berücksichtigung der oben angegebenen Regelwerke bleibt die Abgrenzung häufig schwierig, so daß im Ernstfall unbedingt der Rat eines Rechtsanwaltes eingeholt werden sollte - nur so können Sie mit Sicherheit herausfinden, was in Ihrem Fall zu tun ist.