Die Gewerbeordnung enthält wichtige Regelungen, die für viele gewerbliche Tätigkeiten gelten. Allerdings wird kaum eine dieser Tätigkeiten in der Gewerbeordnung abschließend geregelt. Zahlreiche maßgebliche Regelungen finden sich vielmehr in weiteren bundes- und landesrechtlichen Vorschriften. Gesetze, Verordnungen und Richtlinien von Bund, Land und EU können dann nebeneinander zur Anwendung kommen.
Man bemerkt es schon, Gewerberecht ist unübersichtlich. Und die Unübersichtlichkeit wird noch zunehmen. Das hängt schon mit der veränderten Gesetzgebungszuständigkeit zusammen - die gewerberechtlichen Gesetzesmaterien Ladenschluß, Gaststätten, Spielhallen, Schaustellung von Personen, sowie Messen, Ausstellungen und Märkte unterliegen nicht mehr dem Einfluß des Bundes, sondern gehören nunmehr allein zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Was im äußersten Falle dazu führen wird, daß es für diese Gegenstände nicht lediglich eine bundesrechtliche Regelung gibt, sondern vielmehr 16 je nach Bundesland verschiedene Vorschriftenkomplexe.
Einige Beispiele für gewerberechtlich geregelte Tätigkeiten: